Eine jährliche Weiterbildung für Betreuungskräfte (Pflichtkurs) wird mit einem Umfang von
16 LE in der Richtlinie des §53c (§87b) SGB XI vom Gesetzgeber beschrieben.
Ich
biete in jedem Jahr Fortbildungsangebote mit aktuellen und praxisnahen Themen an. Flexibel und offen, um die Wünsche und Anregungen unserer Teilnehmer aus den versch. Einrichtungen gerecht zu
werden.